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Was darf nicht ins Selfstorage? Die Regeln
Möbel, Akten, Sportgeräte – fast alles darf ins Selfstorage. Fast. Einige Dinge haben in einem Lagerraum nichts verloren, von Benzin bis zu verderblichen Lebensmitteln. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Ein Lagerraum ist herrlich unkompliziert: Box mieten, einräumen, fertig. Möbel, Kartons, Akten, Kleider, Sportausrüstung – der allergrösste Teil des Hausrats darf bedenkenlos eingelagert werden. Doch es gibt Ausnahmen, und die sind kein Schikane-Katalog: Sie schützen Ihre Sachen, die Boxen Ihrer Nachbarn und die ganze Anlage.
Damit es beim Einlagern in Zürich oder anderswo in der Schweiz keine bösen Überraschungen gibt, hier die wichtigsten Regeln im Überblick. Die meisten davon gelten übrigens in der ganzen Branche – wer sie einmal kennt, lagert überall in der Schweiz sorgenfrei ein.
Gefährliche Stoffe: absolutes Tabu
An erster Stelle stehen alle Stoffe, die brennen, explodieren oder auslaufen können. Dazu gehören:
- Brennstoffe und Chemikalien: Benzin, Diesel, Heizöl, Farben, Lösungsmittel, Verdünner und Reinigungschemie in grossen Mengen
- Gasflaschen und Druckbehälter: Campinggas, Propanflaschen, auch vermeintlich leere Behälter
- Feuerwerk und Munition: alles Explosive gehört in keine Lagerbox
- Geräte mit vollem Tank: Rasenmäher, Motorsägen oder Roller dürfen nur mit vollständig entleertem Tank eingelagert werden
Der Grund liegt auf der Hand: In einer Anlage mit hunderten Abteilen gefährdet ein einziger auslaufender Kanister das Eigentum aller Mieter.
Verderbliches und Lebendiges
Die zweite grosse Kategorie betrifft alles, was lebt oder verdirbt. Frische und verderbliche Lebensmittel sind tabu – sie schimmeln, riechen und locken Schädlinge an, die sich in der ganzen Anlage ausbreiten könnten. Dasselbe gilt für Pflanzen und selbstverständlich für Tiere: Kein Lebewesen darf in einer Lagerbox untergebracht werden, auch nicht vorübergehend. Und weil die Frage tatsächlich immer wieder auftaucht: Auch Menschen dürfen nicht im Lagerraum wohnen oder übernachten – Selfstorage ist Stauraum, kein Wohnraum.
Illegales und Heikles
Selbstverständlich dürfen keine illegalen Waren eingelagert werden – etwa Diebesgut, Betäubungsmittel oder nicht bewilligte Waffen. Zurückhaltung empfiehlt sich auch bei unersetzlichen Wertsachen: Grosse Bargeldbeträge gehören in ein Bankschliessfach, nicht in eine Lagerbox. Prüfen Sie bei wertvollem Lagergut zudem, ob Ihre Hausratversicherung Gegenstände ausserhalb der Wohnung deckt, und ergänzen Sie die Police bei Bedarf.
Was problemlos eingelagert werden darf
Die gute Nachricht: Fast alles andere ist willkommen. Dazu gehören Möbel und Hausrat, Bücher und Akten, Kleider und Schuhe, Elektrogeräte, Sportausrüstung von Ski bis SUP, Pneus, Werkzeug (ohne Treibstoff), Sammlungen, Umzugskartons und Geschäftswaren. Ein paar Tipps für sicheres Lagern:
- Nur trockene und saubere Gegenstände einlagern – Feuchtigkeit ist der häufigste Grund für Schäden.
- Kühlschränke und Waschmaschinen vollständig entleeren, abtauen und trocknen, Türen einen Spalt offen lassen.
- Polstermöbel und Matratzen mit atmungsaktiven Hussen schützen statt luftdicht in Folie zu wickeln.
- Batterien vor dem Einlagern aus Geräten entfernen – auslaufende Zellen beschädigen Elektronik dauerhaft.
Im Zweifelsfall: kurz nachfragen
Nicht jeder Gegenstand lässt sich auf Anhieb zuordnen. Darf der Rasenmäher mit Benzinmotor eingelagert werden? Ja – aber nur mit restlos entleertem Tank. Die E-Bike-Batterie? Akkus lagern Sie besser zu Hause bei Zimmertemperatur, das Velo selbst ist im Lagerraum bestens aufgehoben. Die Espressomaschine? Kein Problem, solange sie entleert und trocken ist. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vor dem Einlagern kurz nach – das erspart Diskussionen und schützt im Schadenfall. Als Grundregel gilt: Was in einem normalen Wohnzimmer stehen dürfte, darf in aller Regel auch in die Box.
Fazit: Klare Regeln, sorgenfreies Lagern
Die Verbotsliste ist kurz und logisch: nichts Gefährliches, nichts Verderbliches, nichts Lebendiges, nichts Illegales. Halten Sie sich daran, steht dem sorgenfreien Einlagern nichts im Weg. Bei Squarefoot mieten Sie Boxen von 1 bis 40 m³ – mit 30 Tagen Mindestlaufzeit, monatlich kündbar, zu Preisen pro Monat exklusive 8,1 % MwSt. und einmaliger Einschreibgebühr von 40 CHF; aktuell gibt es den ersten Monat für 1 CHF bei zwei Monaten Mindestbindung. Alle Details finden Sie bei den Selfstorage-Kosten. Ob Lagerraum in Zürich oder an einem unserer über 30 weiteren Standorte: Buchen Sie Ihre Box online – und lagern Sie ein, was erlaubt ist. Das ist zum Glück fast alles.
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